Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 306v [02]

Datierung: 6. November 1392

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz [?] antwortet auf das Rechtsersuchen eines Burgmanns.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz [?] antwortet auf ein Rechtsersuchen. Ein erzbischöflicher Burgmann beschuldigte eine erzbischöfliche Jüdin, er habe ihr einen "tusing" [Ring] für Geld versetzt mit der Maßgabe, den "tusing" wieder lösen zu können. Die Jüdin teilte nun mit, dass er der "tusing" mit ihrem anderen Eigentum gestohlen worden sei.. Sie müssen ihm nichts zahlen, da sie ihr Geld und er den "tusing" verloren hätte. Der Erzbischof entscheidet, die Jüdin habe den "tusing" zum ihrer Verwendung in Pfandbesitz genommen und hätte ihn bewaren müssen. Sie soll dem Burgmann den Wert des "tusing" ersetzen.

- Datum Fritzale feria quarta post diem Omnium Sanctorum ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 306v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4012 (Zugriff am 28.03.2024)