Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 302 [02]

Datierung: 29. September 1396

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Winther von Wasen bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz gütlich mit ihm über seine sämtlichen Forderungen übereingekommen ist, die er seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers an das Stift Mainz stellen kann.

Vollregest:

Winther (Wynther von Wasen) bestätigt, dass Erzbischof Konrad [von Mainz] gütlich mit ihm über seine sämtlichen Forderungen (koste zerunge schaden verluste hengeste vnd pherde) übereingekommen ist, die er seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers an einen Erzbischof und das Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag stellen kann.

Der Erzbischof will ihm dafür 90 Gulden zahlen. Damit sind alle seine Forderungen abgegolten. Ausgenommen ist lediglich ein Burglehen, nämlich 7 Pfund Geld, die ihm aus der Kellnerei zu Dieburg (Dypurg) zustehen sowie ein Pferd, das er anlässlich einer Pfändung vor den drei Dörfern Mebelingen, Wensheim und Hausen (Husen) verdorben hat sowie eine Forderung gegenüber den drei Dörfern wegen eines Waldes.

Winther kündigt sein Siegel an.

- Datum ... [13]96 ispo die sancti Michael archangeli.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 302 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4005 (Zugriff am 28.03.2024)