Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 298 [01]

Datierung: 13. Mai 1396

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz ist mit Herman Schelris bezüglich aller Forderungen übereingekommen, die Herman seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers an einen Erzbischof und an ein Stift Mainz stellen kann. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Herman Schelris (Schlerijs) bezüglich aller Forderungen (koste virluste czerunge hengeste vnd pferde) übereingekommen, die Herman seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers an einen Erzbischof und an ein Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag stellen kann. Der Erzbischof will ihm dafür am kommenden Martinstag [11. November] 310 Goldgulden bezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ... [13]96 Sabato post diem Ascenionis Domini.

Herman hat in ähnlicher Form seinen Revers gegeben. Unter demselben Datum wurde Hermann eine Urkunde über 90 Florentiner Gulden gegeben, die ebenfalls am kommenden Martinstag fällig werden.

Retich.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 298 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3994 (Zugriff am 29.03.2024)