Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 294 [02]

Datierung: 7. Januar 1396

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass der Edelherr Emich Graf zu Leiningen seinen Teil an Burg und Stadt Brumath sowie Guntersblum samt Zubehör, die er dem Stift Mainz verpfändet hatte, wieder an sich gelöst hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass der Edelherr Emich Graf zu Leiningen (Lyningen), sein "lieber Schwager und getreuer" seinen Teil an Burg und Stadt Brumath (Brumat) sowie Guntersblum (Guntersblümen) samt Zubehör, dem erzbischöflichen Amtsvorgänger Adolf bzw. dem Stift Mainz (Meincze) verpfändet hatte. Graf Emich hat die Pfandschaft gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde gelöst. Man verabredet, die alten Pfandurkunden gegenseitig zurückzugeben. Sollte dies nicht geschehen, werden diese Urkunden hiermit bereits für ungültig erklärt. Davon nicht betroffen sind die Lehensurkunden, die der Erzbischof vom Grafen, und die Wittumsurkunde, die der Erzbischof wegen der Ehefrau des Grafen besitzt. Diese Urkunden behalten ihre Gültigkeit Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie feria sexta post diem Epiphanie Domini ... 1396.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 294 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3982 (Zugriff am 23.04.2024)