Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 295v [01]

Datierung: 11. November 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gibt Wiger von Bensfurt, seinem Erfurter Provisor, Vollmacht, die erzbischöflichen ledigen Mannlehen und Burglehen zu leihen und entsprechende Lehnseide entgegen zu nehmen und Lehnsbriefe auszustellen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] teilt mit, dass aufgrund des allgemein im Land herrschenden Unfriedens seine Mannen und Burgmannen in Thüringen (Doringen), Sachsen (Sachssen), auf dem Eichsfeld (vff deme Eychsfelde) sich nicht trauen, wegen ihrer Lehnsmutungen zu ihm an den Rhein (Ryn) zu kommen.

Aus diesem Grund gibt der Erzbischof kraft dieser Urkunde seinem "lieben Getreuen" Wiger von Bensfurt (Bensfürte), seinem Erfurter (Erffurte) Provisor, Vollmacht, die erzbischöflichen ledigen Mannlehen und Burglehen bis auf Widerruf nach Lehnrecht und Gewohnheit zu leihen und entsprechende Lehnseide entgegen zu nehmen und Lehnsbriefe auszustellen. Der Erzbischof behält sich aber persönlich vor, Lehen an Fürsten, Grafen und Edelherren zu leihen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil ipso die beati Martini episcopi nostri patroni ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 295v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3980 (Zugriff am 24.04.2024)