Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 294v [01]

Datierung: 17. Oktober 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Heinrich Korp von Waldeck seine Ehefrau Demud auf Lebenszeit auf seinem Teil des Gutes zu Bottintal in der Lorcher Gemarkung bewittumt hat. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein "lieber Getreuer" Heinrich Korp von Waldeck (Waldecke) mit Einverständnis seines Bruders Ulrich Korp, seine Ehefrau Demud, Tochter des Arnold von Ludendorf, auf Lebenszeit auf seinem Teil des Gutes zu Bottintal in der Lorcher Gemarkung nach Landesgewohnheit und Wittumsrecht bewittumt hat. Die dortigen Einkünfte sind erzbischöfliche bzw. erzstiftische Lehen. In Anerkennung der treuen Dienste, die Heinrich Korp bisher dem Erzbischof und seinem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll, gibt Erzbischof Konrad seine Einwilligung zu dieser Bewittumung. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Pingwie Dominica post diem sancti Galli confessoris ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 294v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3978 (Zugriff am 24.04.2024)