Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 292v [01]

Datierung: 1396

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz räumt seinem Kaplan Johann von Witzstadt, genannt von Heuchelheim, das "wißgelt" am erzbischöflichen Zoll zu Ehrenfels ein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet seinem Kaplan und "lieben Andächtigen" Johann von Witzstadt (Wytstad) genannt von Heuchelheim (Huchelnheim), 270 Gulden. Um diese einnehmen zu können, hat der Erzbischof ihm kraft dieser Urkunde das "wißgelt" (wißen gelde) [Abgabe von Wiesen und Grundstücken] am erzbischöflichen Zoll zu Ehrenfels eingeräumt. Dieses kann er in Abschlag so lange vereinnahmen, bis die 270 Gulden abbezahlt sind. Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Degenhard bzw. dessen Amtsnachfolger das "wijßgelt" dem Johann, dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde entsprechend auszuzahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum anno [13]96.

Ny. de Kaub (Cuba).

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 292v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3975 (Zugriff am 29.03.2024)