Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 293v [01]
Datierung: 19. November 1395
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz quittiert der Stadt Frankfurt über 1.800 Gulden.
Vollregest:
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, das seine "lieben Besonderen" Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt (Franckfurt) ihm jene 1.800 Gulden bezahlt haben, die sie am vergangenen Martinstag [11. November] hatten bezahlen sollen. Es geht um eine Schlichtung (rijtünge), die die Stadt mit ihm und dem Stift [Mainz] vereinbart und schriftlich fixiert hatte. Der Erzbischof quittiert den Erhalt des genannten Betrages.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
Körperschaften
- Frankfurt : Stadtverwaltung [Frankfurt] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 293v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3962 (Zugriff am 25.04.2024)