Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 290 [02]

Datierung: 7. Juli 1397

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Frank von Kronberg und seine Ehefrau Gerdrud bestätigen, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihnen das erzstiftische Schloss Hofheim, Burg und Stadt, samt Zubehör für 2.700 Gulden verpfändet hat. 

Vollregest:

Der Ritter Frank (Francke) von Kronberg und seine Ehefrau Gerdrud bestätigen mit diesem Brief, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze) ihnen das erzstiftische Schloss Hofheim (Hoffeheim), Burg und Stadt, samt Zubehör für 2.700 Gulden verpfändet hat. Darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Wollen Erzbischof Konrad oder das Stift die Herrschaft Hofheim wiederhaben und übergeben den Kronbergern die Urkunde über die 2.700 Gulden mit seinem Siegel und dem des Domkapitels, so sollen die Kronberger Hofheim, Burg und Stadt samt Zubehör ohne Einschränkung zurückgeben. Daran ändern auch andere Forderungen, die Frank an den Erzbischof bzw. das Stift haben mag, nichts. Frank soll aber wie jetzt auch Amtmann in Hofheim bleiben. Burg und Stadt Hofheim sind während der Verpfändung für den Erzbischof Offenhaus zu allen Notwendigkeiten. Den Kronbergern darf daraus aber kein Nachteil erwachsen. Ritter Frank kündigt sein Siegel an.

- Datum ... [13]96 feria sexta post diem Conversionis sancti Pauli.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 290 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3953 (Zugriff am 24.04.2024)