Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 289v [02]

Datierung: 10. Mai 1396

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Ulrich Graf zu Hohnstein und seinem Sohn Graf Heinrich bzw. ihren rechten Leibeslehnserben ein Mannlehen auf dem Vorwerk in Erfurt.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Ulrich Graf zu Hohnstein (Hoenstein) ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Darum und aus besonderer Gnade hat er den Grafen und seinen Sohn Graf Heinrich bzw. ihre rechten Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde ein Mannlehen geliehen, nämlich eine jährliche Gülte in Höhe von 8 Schock (geschock) Meissener (Missner) Groschen auf dem Vorwerk in Erfurt (Erffürte). Das Geld soll ihnen der Provisor jeweils am Martinstag [11. November] auszahlen. Die Herren sollen das Lehen mit "truwen diensten und eiden" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Will Mainz die Zahlung der Gülte ablösen, kann es das jederzeit durch Zahlung von 80 Schock Groschen tun. Die Hohnsteiner müssen dann Eigengut im gleichen Wert dem Erzbischof auflassen (vffgeben vnd vns die bewisen), um des als mainzisches Mannlehen zu den gleichen Bedingungen zurück zu empfangen. Das aufgelassene Gut sollte möglichst nahe beim Erfurter Vorwerk gelegen sein.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg in crastino Ascensionem domini ... 1396.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 289v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3949 (Zugriff am 29.03.2024)