Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 290 [01]

Datierung: 7. Juli 1396

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verpfändet dem Ritter Frank von Kronberg und dessen Ehefrau Gertrud das erzbischöfliche Schloss Hofheim, Burg und Stadt.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] verpfändet zum Nutzen des Stiftes nach Ratschlag seiner "frunde" dem Ritter Frank (Francken) von Kronberg und dessen Ehefrau Gertrud kraft dieser Urkunde das erzbischöfliche Schloss Hofheim (Hofeheim), Burg und Stadt, samt allem Zubehör für 2.700 Goldgulden. Das Geld hatte er ihnen, so steht es in der diesbezüglich ausgestellten Urkunde, geschuldet. Frank und Gertrud können das Pfand samt allen Nutzungen und Gefällen so lange uneingeschränkt genießen, bis der Erzbischof es durch Zahlung von 2.700 Goldgulden wieder löst. Der Erzbischof kann die Herrschaft jederzeit auslösen, muss dies aber 8 Tage vorher in Hofheim ankündigen. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist müssen die Kronberg Hofheim binnen einer Woche zur Lösung freigeben und erhalten ihr Geld dann auf der Mainzer Stadtwaage "in der stad vff der wage" zurück.

- Datum Gernsheim feria sexta post diem Conversionis sancti Paului ... [13]96].

Per Retich.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 290 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3948 (Zugriff am 29.03.2024)