Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 288 [01]

Datierung: 6. September 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Amtmannes zu Obernburg, Heinrich von Gunsrade, über alle Einnahmen und Ausgaben seit dem 8. Juli 1395 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Amtmannes zu Obernburg, Heinrich von Gunsrade (Günsraden), entgegen. Abgerechnet werden alle Einnahmen und Ausgaben, die Heinrich bis zum Kilianstag [8. Juli] dieses Jahres gehabt hat. Nach Aussage der Rechenbücher bleibt der Erzbischof seinem Amtmann 375 Gulden und 11 alte Turnosen schuldig. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt noch Rechnungsposten auftauchen, die in dieser Abrechnung vergessen worden sind, sind beide Seiten verpflichtet, dies abzurechnen ohne dass diese Abrechnung davon betroffen wird. Anwesend bei der Rechnungslegung waren die erzbischöflichen »lieben Oheime und Getreue« Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach), Konrad (Conrad) von Bickenbach, Burggraf zu Miltenberg, Schenk Hans Herr von Erbach und Konrad (Conrad) Dekan in Aschaffenburg. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg feria secunda ante diem Nativitatis beate Marie virginis ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 288 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3946 (Zugriff am 16.04.2024)