Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 288 [02]

Datierung: 5. Januar 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Landschreibers im Rheingau,  Wigand von Assenheim, entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Landschreibers im Rheingau (Ringauwe) und "lieben Getreuen" Wigand (Wygand) von Assenheim (Assinheim) entgegen. Abgerechnet werden zunächst alle ihm anvertrauten Einnahmen und Ausgaben, namentlich von der "kuchen" wegen. Abgerechnet werden auch alle ihm anvertrauten Einnahmen und Ausgaben der Steuer in den neun Oberstädten, nämlich in Aschaffenburg und in den anderen dazugehörigen Orten, dann auch die Einnahmen und Ausgaben aus den Städten, Centen, Dörfern und Gerichten von den Holden (armenluden) um und bei Aschaffenburg am Main (vff dem Meyne).

Der Erzbischof bleibt seinem Landschreiber deswegen 100 Gulden und 7 ½ Heller schuldig. Abgerechnet werden auch sämtliche Renten, Gefälle und sonstigen Einnahmen in der Landschreiberei im Rheingau, besonders die Landfriedenszölle in den Schlössern Bingen und Dromersheim (Tramersheim), die Wigand seit seiner Bestallung am Jahrestag [1. Januar] 1384 eingenommen und ausgegeben hat.

Demnach bleibt der Erzbischof ihm 313 ½ Pfund 3 Schillinge und 1 ½ Heller, Binger Währung, schuldig. Dagegen bleibt der Landschreiber dem Erzbischof schuldig an Korn 309 Malter und ein Viertel (virnczal), Binger Maß, an Hafer 32 Malter und 2 Viertel, Binger Maß, an Wein 75 Fuder 40 ½ Viertel (firteil) und 1 Viermaß (firmaß).

Sollten zu einem späteren Zeitpunkt noch Rechnungsposten auftauchen, die in dieser Abrechnung vergessen worden sind, sind beide Seiten verpflichtet, dies abzurechnen, ohne dass diese Abrechnung davon betroffen wird.

Anwesend bei der Rechnungslegung waren Claes (Clas) vom Steine (Steyne), Mainzer (Meincze) Domherr, Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) und der Ritter Eberhard (Ebirhard) von Hardheim (Hartheim), erzbischöflicher Hofmeister, seine "lieben Heimlichen und Getreuen".

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

-Datum in opido Bingen ... [1394] in vigilia epiphanie domini.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 288 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3944 (Zugriff am 29.03.2024)