Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 286 [01]

Datierung: 21. April 1396

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Guden, Cod. dipl. 1, S. 965.
  • Regest: StAD R 11 Regesten der Erzbischöfe von Mainz Nr. 3 (Konrad II.) (mit Verweis auf: Grüsner, Diplomatische Beiträge II, 79 (nach dem Original); Arnoldi, Geschichte des Oranien Nassauischen Länder III, Abt. II, 235; - Fischer, Geschlechtsregister der Häuser Isenburg etc. § 468, S.189).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gewährt Johann Herr zu Limburg an der Lahn die Gnade, dessen Töchter Clare und Kunigunde in ihrem Lehen zu belassen, falls Johann ohne männliche Leibeslehenserben sterben sollte.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass der Edelherr, sein »lieber Neffe und Getreuer« Johann Herr zu Limburg (Lympurg) an der Lahn (vff der Lane) von ihm und dem Stift Mainz (Meincze) mit einem Drittel von Burg und Stadt Limburg, Trierer Bistum, belehnt worden ist. Der Graf hat ihn gebeten, seinen Töchtern Clare und Kunigunde (Kügund) das Lehen nach seinem Tod zu belassen.

Eingedenk der treuen Dienste, die Graf Johann ihm und dem Mainzer Stift geleistet hat und künftig noch leisten mag und auch aufgrund der eindringlichen Bitten seines »lieben Neffen« des Erzbischofs zu Köln (Colne) und des Mainzer Domkapitels gewährt ihm Erzbischof Konrad die Gnade: Sollte Graf Johann ohne Leibeslehnserben sterben, sollen seine beiden Töchter das Lehen empfangen, wie dies Lehnrecht und Gewohnheit besagen. Sollten sie einen standesgleichen Mann heiraten, tritt dieser so lange seine Frau lebt als Lehnsträger ein und muss dafür einen Lehnseid leisten. Die Kinder aus dieser Ehe sollen nach dem Tod der Frau dann das Lehen empfangen. Sterben Clare und Kunigunde (Kungünd) ohne Leibeslehnserben zu hinterlassen, fällt das Lehen nach ihrem Tod an der Erzbischof und sein Stift zurück. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie feria sexta post Dominicam Misericordia Domini ... [13]96.

In gleicher Form gab der Herr von Limburg dem Erzbischof unter seinem Siegel einen Revers. Mitsiegler waren die Ritter Sifrid (Syfrid) von Lindau (Lindauw) und Frank (Franckoni) von Kronberg (Cronenberg).

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 286 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3943 (Zugriff am 18.04.2024)