Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 282v [02]

Datierung: 15. März 1396

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er Herrn Hermann, Bischof zu Skopje, derzeit Weihbischof, erlaubt hat, in allen erzbischöflichen und erzstiftischen Schlössern wohnen und dort alle Freiheiten genießen zu dürfen. 

Vollregest:

L(itte)ra das d(omi)no H(er)manno e(pisco)po Scopen(se) suffraganeo suo, das er in des stiffts schloß(en) wonen darf etc.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass er Herrn Hermann, Bischof zu Skopje (Scopiense), derzeit Weihbischof, eingedenk der Dienste, die er dem erzbischöflichen Amtsvorgänger und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll, erlaubt und ihm kraft dieser Urkunde die Freiheit gewährt hat, in allen erzbischöflichen und erzstiftischen Schlössern wohnen und dort alle Freiheiten genießen zu dürfen. Der Erzbischof gebietet allen Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen und Untertanen, den Weihbischof zu schützen und zu schirmen und ihm nach bestem Vermögen beholfen zu sein. Sie sollen nicht zulassen, dass ihm von anderen Seite Gewalt angetan wird. Der Erzbischof sagt ihm auch zu, sein Testament, so lange es rechtmäßig ist, nach seinem Tod zu akzeptieren und auch seine Amtleute und Richter anzuweisen, nichts dagegen zu unternehmen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Friczlarie feria quarta post Dominicam Letare ... [13]96.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 282v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3928 (Zugriff am 29.03.2024)