Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 279v [01]

Datierung: 6. August 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von der Linden, Propst in Nörten, und sein Bruder Hans von der Linden bestätigen, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihnen erlaubt hat, das Schloss und Amt Gieboldehausen samt Zubehör von dem Ritter Heinrich von Hardenberg zu lösen.

Vollregest:

Heinrich von der Linden (Lynden), Propst in Nörten (Nothen) und sein Bruder Hans von der Linden bestätigen, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze), ihr "lieber gnädiger Herr" ihnen mit Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels Mainz erlaubt hat, das Schloss und Amt Gieboldehausen (Gyboldehusen) samt Zubehör von dem Ritter Heinrich von Hardenberg für eine Geldsumme zu lösen.

Die Einzelheiten sind in der besiegelten Urkunde enthalten, die der Erzbischof und sein Domkapitel ihnen diesbezüglich ausgestellt haben. Diese ist wörtlich inseriert [a].

Die Brüder geloben und schwören kraft dieser Urkunde das Schloss und das Amt zur Wiedereinlösung freizugeben und vorstehende Absätze und Artikel gemäß der Haupturkunde unverbrüchlich einzuhalten. Sie kündigen beide ihre Siegel an.

N. von Kaub (de Cuba).

Quellenkommentar:

[a] Der Wortlaut der erzbischöflichen Urkunde ist bis auf "Wir Conrad etc." in der Abschrift des Reverses nicht enthalten

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 279v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3916 (Zugriff am 18.04.2024)