Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 277v [02]

Datierung: 18. April 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Peder Bache von Reibach bezüglich aller Forderungen gütlich überein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Peder Bache von Reibach, seinem »lieben Getreuen« bezüglich aller Forderungen (koste schaden virluste zerünge hengeste vnd pferde) usw. gütlich übereingekommen, die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Namentlich geht es um zwei Hengste, die er ihm Dienst für Erzbischof und das Stift verloren (abegerijde) hat. Der Erzbischof ist ihm demnach 50 Gulden schuldig, die er, sein Amtsnachfolger oder das Stift am kommenden Bartholomäustag [24. August] zu zahlen verspricht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Miltenberg Dominica Quasimodo geniti anno etc. [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1395 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 277v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3913 (Zugriff am 20.04.2024)