Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 276v [01]

Datierung: 23. Mai 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht dem Swicker von Sickingen den Kirchsatz in Knittelsheim als Mannlehen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Hans Dünysen von Knittelsheim (Knütelsheim) seine mainzischen Mannlehen, namentlich den Kirchsatz in Knittelsheim, Speyerer Bistum, verschwiegen und demnach vom Erzbischof nicht empfangen hat. Das Lehen ist deshalb an ihn als Erzbischof und an das Stift verfallen vnd ledig worden.

Eingedenk der treuen Dienste, die der erzbischöfliche »liebe Getreue« Swicker von Sickingen, ihm und dem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll, leiht der Erzbischof kraft dieser Urkunde dem Swicker den Kirchsatz als erbliches Mannlehen. Der Kirchsatz erbringt, wie Swicker sagt, höchstens 40 Mark. Swicker hat den Lehnseid geleistet und will das Mannlehen mit truwen eyden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich sein Recht, das seines Stiftes und das seiner Mannen und Burgmannen am Lehngut vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heidelberg Dominica Exaudi ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 276v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3910 (Zugriff am 19.04.2024)