Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 270v [01]

Datierung: 10. Juni 1395

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von 43 Gulden, die er dem Hanse von Eytholtzheim dem älteren für einen bei der Belagerung vor Burg Hattstein im erzbischöflichen Dienst verlorenen Hengst schuldet.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er die 43 Gulden, die er dem Hanse von Eytholtzheim dem älteren, seinem "lieben Getreuen", für einen bei der Belagerung (in der reise) vor Burg Hattstein (Hatzstein) im erzbischöflichen Dienst verlorenen Hengstes hatte zahlen sollen, bisher noch nicht bezahlt hat. Der Erzbischof, sein Amtsnachfolger bzw. das Stift Mainz (Meincze) wollen das Geld am kommenden Michelstag [29. September] bezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Winsperg in festum Corporis Xristi ... 1395.

Jo. Cassel.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 270v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3901 (Zugriff am 24.04.2024)