Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 276v [02]

Datierung: 6. Mai 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gibt Diether von Handschuhsheim verschiedene Güter in der Weinheimer Gemarkung zu Lehen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er seinem "lieben Getreuen" Diether (Dyether) von Handschuhsheim (Henschusheim) solche Güter, namentlich 10 Mansmat Wiesen bei dem "cziegelhüse" in Weinheim (Wynheim), einen Fruchtzehnten und einen Weinzehnten in der Weinheimer Gemarkung, die er von Henlen Goltfrid gekauft hat, zu Lehen gibt. Der Erzbischof hat sie Diether zu den anderen Lehen geliehen, die Diether bereits von ihm und vom Stift trägt. Diether hat den Lehnseid geleistet und viel das Lehen so verdienen wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heidelberg ipso die Johannis ante portas latinas ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 276v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3898 (Zugriff am 19.04.2024)