Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 270 [01]

Datierung: 30. Juni 1395

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet Hennelen Wißkreiß 110 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet seinem "lieben Getreuen" Hennelen Wißkreiß 110 Gulden, die dieser ihm geliehen hat. Das Geld hat der Erzbischof dem Ebirhard von Helmstadt (Helmstad) genannt von Steinach (Steynach) für einen Hengst bezahlt. Der Erzbischof, sein Amtsnachfolger oder das Stift Mainz (Meincze) wollen das Geld am kommenden Georgentag [23. April] zurückzahlen.

Als Bürgen seines Versprechens setzt der Erzbischof den Boppe vom Helmstadt genannt von Steinach und dessen Sohn, den bereits erwähnten Ebirhard vom Helmstadt.

Kommt Mainz in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger die Bürgen mahnen. Jeder von ihnen muss dann einen Knecht und ein Pferd in ein ihnen angewiesenes öffentliches Wirtshaus in die Stadt Heidelberg entsenden und dort so lange Einlager halten (leisten), bis die Schuld bezahlt ist. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die beiden Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und kündigen ebenfalls ihre Siegel an

- Datum Gutenberg ipso die Conversionis sancti Pauli ... [13]95.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 270 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3897 (Zugriff am 29.03.2024)