Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 271 [03]

Datierung: 3. August 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Sander der Zimmermann, Bürger zu Mainz, ihm 400 Säcke Hafer geliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Sander der Zimmermann, Bürger zu Mainz (Meincze), ihm 400 Säcke Hafer geliehen hat, jeden Sack Hafer für 11 Schillinge Heller, Mainzer (Menczer) Währung). Der Erzbischof will das geschuldete Geld kommende Weihnachten bezahlen. Die Summe wird auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) angewiesen. Der Erzbischof gebietet kraft dieser Urkunde seinem Zollschreiber Walther bzw. dessen Amtsnachfolger, das Geld entsprechend auszuzahlen. Er wird angewiesen, dem Sander eine entsprechende besiegelte schriftliche Bestätigung zu geben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguncie ipso die Inventionis sancti Stephanu prothomartiris.

Wulfrichshagen (Wulph).

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 271 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3894 (Zugriff am 28.03.2024)