Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 272v [01]

Datierung: 7. März 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz ist mit Ulrich von Hutten bezüglich sämtlicher Forderungen übereingekommen, die Ulrich seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit Ulrich von Hutten, seinem "lieben Getreuen" bezüglich sämtlicher Forderungen (koste schaden virluste zerunge hengeste vnd pherde) übereingekommen, die Ulrich seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers im Dienst für das Stift Mainz (Meincze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Der Erzbischof ist ihm demnach 120 Gulden schuldig, die er ihm auf dem nächstfälligen Mastzehnten (deheinen) anweist. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg Dominica qua cantatur Reminiscere ... [13]95.

Cassel.

In gleicher Weise wurde Gorgen Dremer eine Urkunde über 70 Florentiner Gulden ausgestellt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 272v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3885 (Zugriff am 25.04.2024)