Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 271v [03]

Datierung: 3. März 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Henichen Kemerer genannt von Rodenstein über alle Forderungen, die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers entstanden sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Henichen (Hennichin) Kemerer genannt von Rodenstein über alle Forderungen (koste schaden virlüste zerunge hengeste pherde), die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tage entstanden sind. Der Erzbischof schuldet ihm demnach noch 100 Gulden, die er bzw. das Stift Mainz (Meincze) in den Tagen der kommenden alten Frankfurter (Franckenfurter) Messe bezahlen will. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria quinta post Dominicam Invocavit.

Wulfrichshagen (Wulph).

In gleicher Weise wurde ein Revers mit Auflistung aller Verbindlichkeiten und der 100 Gulden ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 271v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3879 (Zugriff am 20.04.2024)