Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 266v [01]

Datierung: 30. Juni 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet Hans von Eytholtzheim und dessen Ehefrau Agnese bzw. deren Erben 503 Goldgulden. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet Hans von Eytholtzheim, seinem »lieben Getreuen« und dessen Ehefrau Agnese bzw. deren Erben 503 Goldgulden, die Hans ihm zum Nutzen des Stiftes bar geliehen hat. Der Erzbischof und das Stift wollen das Geld entweder im Schloss Mergentheim oder im Schloss Widdern am kommenden Peterstag Kathedra über ein Jahr [22. Februar 1397] bzw. bis spätestens einen Monat danach zurückzahlen.

Der Erzbischof setzt [in der vorliegenden Abschrift nicht namentlich genannte] Bürgen. Sollte Mainz in Zahlungsverzug kommen, können die Gläubiger die Bürgen schriftlich oder mündlich mahnen, die dann jeder binnen 14 Tagen einen Knecht und ein Pferd nach Mergentheim oder Widdern in eine ihnen von den Gläubigern angewiesene öffentliche Herberge schicken sollen. Dort müssen sie so lange Einlager halten (leisten) und dürfen sich nicht entfernen, bis die Schuld begleichen ist. Ausfallende Pferde müssen nach Mahnung binnen acht tagen ersetzt werden. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss der Erzbischof binnen eines Monats gleichwertigen Ersatz stellen. Geschieht dies nicht müssen die anderen Bürgern auf verlangen so lange Einlager halten. Pflichtvergessene Bürgen können von den Gläubigern mit oder ohne Gericht so lange an ihrem Gut gepfändet werden bis der Erzbischof seine Schulden bezahlt hat. Der Erzbischof verspricht, nichts gegen vorstehende Abmachung zu unternehmen oder unternehmen zu lassen. Er verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus ihrer Pflicht zu befreien und dabei schadlos zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- Datum Gutenberg ipso die Conversionis beati Pauli ... [13]95.

Retich.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 266v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3867 (Zugriff am 29.03.2024)