Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 265 [01]

Datierung: 5. März 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz macht den Ritter Gerhard von Buchsecke und dessen Leibeslehenserben zu Burgmännern auf Schloss Amöneburg.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die Ritter Gerhard von Buchsecke ihm und dem Stift Mainz (Meincze) geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade machte er ihn und seine Leibeslehenserben zu Burgmännern auf Schloss Amöneburg (Ameburg). Er zahlt ihnen jährlich 12 Gulden, die auf Schloss (sloße) Amöneburg mit "eyden globden truwen dinsten und seßen" verdient werden sollen. Der Zollschreiber zu Lahnstein (Lanstein) wird das Geld jährlich am Martinstag [11. November] so lange auszahlen, bis der Erzbischof die Gülte mit der Zahlung von 120 Gulden ablöst. Von diesem Geld sollen Gerhard und die Seinen 12 Gulden Geld ihres Eigengutes möglichst nahe bei Amöneburg gelegen, dem Stift belegen und auflassen, um die 12 Gulden als rechtes Burglehen zu den gleichen Bedingungen zurück zu empfangen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim feria sexta ante Dominicam Reminiscere ... [13]95.

In der gleichen Weise wurde ein Revers ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 265 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3865 (Zugriff am 20.04.2024)