Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 268 [02]

Datierung: 10. Dezember 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz rechnet mit seinem Lahnsteiner Zollschreiber Walther über alle Zollgelder ab, die dieser im Zollhaus an Mauer und im neuen Turm gegenüber der oberen Stadtpforte vom 20. April 1393 bis zum 21. Dezember 1393 eingenommen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreibers Walther entgegen. Abgerechnet werden alle Zollgelder, die er im Zollhaus an der Mauer und im neuen Turm gegenüber der oberen Stadtpforte (an dem czoll huse an der müren vnd in deme nüwen thorne gein der obern porten der stad) und an anderen Stellen "wo er daz zu Lanstein virbuwet vnd vßgeben hat" in der Zeit von Sonntag vor der Georgentag 1393 [20. April] bis zum Thomastag [21. Dezember] 1393 eingenommen hat. Wegen des Turmbaus ist der Erzbischof seinem Zollschreiber laut dessen Rechenbuch 77 Gulden 4 Weißpfennige und 7 Heller schuldig. Der letzte Rezess des Zollschreibers ist in dieser Abrechnung enthalten. Sollten im Rechenbuch irgendwelche Posten vergessen worden sind, müssen diese - dies gilt für beide Seiten - dann noch abgerechnet werden

Bei dieser Rechnungslegung waren einige erzbischöfliche "liebe Getreue" anwesend: der Hofmeister Eberhard (Ebirhard), der Küchenmeister Konrad (Conrad) von Assenheim (Assinheim) und der Schreiber Johannes von Wulfrichshagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wiesebaden feria quinta post diem Conceptionis beate Marie virginis ...[13]94.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 268 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3859 (Zugriff am 28.03.2024)