Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 269 [01]

Datierung: 25. November 1394

Quelle

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Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verschreibt mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard und des Mainzer Domkapitels seinem Weihbischof, dem Bischof Friedrich von Tulle, eine Jahresgülte in Höhe von 50 Gulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] verschreibt mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer (Meincze) Domkapitels kraft dieser Urkunde seinem Weihbischof, dem Bischof Friedrich (Friderich) von Tulle, eine Jahresgülte in Höhe von 50 Gulden. Bischof Friedrich hatte ihm vor Zeiten zum Nutzen des Stiftes 400 Gulden geliehen. Die 50 Gulden soll sich Bischof Friedrich am Zoll Lahnstein (Lanstein) ausbezahlen lassen, 25 Gulden am Michaelstag [29. September], den Rest am Georgstag [23. April]. Sobald Bischof Friedrich verstirbt, fällt die Gülte an Mainz zurück, wird diese Urkunde ungültig. Der Lahnsteiner Zollschreiber Walther bzw. sein Amtsnachfolger erhalten hiermit entsprechende Anweisung. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an.

- Datum Maguncie ipso die beate Catherine virginis ... 1394.

N(iklas) von Kaub (de Cuba).

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 269 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3857 (Zugriff am 19.04.2024)