Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 262 [01]

Datierung: 13. Mai 1395

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Hans von der Linden ein Mannlehen zu Tiftlingerode.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat erfahren, dass ihm und dem Stift Mainz 22 ½ Morgen Acker zu Tiftlingerode (Diffterlingerade) nach dem Tod des Heinrich von Breydenberg, ehemals Bürger zu Duderstadt (Duderstad) als Lehengut ledig geworden und heimgefallen sind. In Anerkennung der treuen Dienste, die Hans von der Linden (Lynden), seine "lieber Getreuer" ihm und dem Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll, leiht der Erzbischof diesem das Lehngut kraft dieser Urkunde. Hans und seine Erben sollen das Mannlehen mit "truwen eiden vnd diensten" verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil feria quinta post Dominicam Cantate ... [13]95.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 262 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3853 (Zugriff am 29.03.2024)