Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 258v [01]

Datierung: 31. März 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er dem Mainzer Domherren Friedrich Hepe von Rynberg 100 Gulden Geld auf dem Zoll Lahnstein als jährliche Gülte verschrieben hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er seinem "lieben Andächtigen" der Mainzer (Meincze) Domherren Friedrich (Friderich) Hepe von Rynberg 100 Gulden Geld auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) als jährliche Gülte verschrieben hat. 50 Gulden soll er zu Pfingsten und 50 zu Weihnachten vereinnahmen. Der erzbischöfliche Zollschreiber Walther soll ihm diesbezüglich einen öffentlichen versiegelten Brief ausstellen. Alle zukünftigen Lahnsteiner Zollscheiber müssen vorstehende Vereinbarung schriftlich bestätigen. Sollte der Erzbischof ihm ein gleichwertiges Beneficium überlassen, fällt die Zollgülte wieder an den Erzbischof zurück. Sollte Friedrich das Beneficium aus irgendeinem Grund wieder verlieren, wird die Zahlung der Zollgülte bis zur Überlassung eines anderen Beneficiums wieder aufgenommen.

- Datum ... 1395 feria quarta post Dominicam Judica.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 258v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3851 (Zugriff am 29.03.2024)