Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 261 [01]

Datierung: 31. Januar 1395

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verschreibt Dytz von Urhausen auf Lebenszeit ein Fuder Weingeld jährlich.

Vollregest:

- L(itte)ra data Dyczen von Vrhusen - ein fud(er) wein uf de(r) kellerej Nagelsberg vnd anders versch(inen).

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Dytz von Urhausen (Vrhusen) bereits seinen erzbischöflichen Amtsvorgänger, ihm selbst und dem Stift Mainz (Meincze) geleistet hat und künftig auch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade verschreibt der Erzbischof dem Dytz kraft dieser Urkunde und so lange er lebt ein Fuder Weingeld, das ihm jährlich bei der Weinlese (im herbeste) von dem erzbischöflichen Gewächs in Nagelsberg vom dortigen Amtmann ausgehändigt werden soll. Der jeweilige Amtmann wird hiermit entsprechend angewiesen. Dazu hat Dytz lebenslangen Anspruch auf 20 Malter Korngeld und 20 Malter Hafergeld. Diese werden jährlich zwischen den Frauentagen Assumpti [15. August] und Nativitas [8. September] aus der Kellerei Krautheim (Crutheim) aubezahlt. Der dortige Keller Heinrich Bomer erhält hiermit entsprechende Anweisung. Sollte der erzbischöfliche [Pfand-]Anteil am Schloss Krautheim vom Erzstift gelöst werden, sollen das vorgeschriebene Korn- und das Hafergeld von anderer Stelle gereicht werden.

- Datum Solmen Dominica ante diem Purificationis beate Marie virginis ... [13]95.

Retich.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 261 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3848 (Zugriff am 28.03.2024)