Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 252 [01]

Datierung: 1394

Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Herman von Hessen bestätigt, dass er sich mit den Städten Rotenburg, Melsungen und Niedenstein gütlich gesühnt und geeinigt hat.

Vollregest:

Landgraf Herman von Hessen bestätigt für sich und seine Erben, dass er sich mit den Stadt Rotenburg (Rodinberg) [Fulda] gütlich gesühnt und geeinigt hat. Aller Argwohn und jede Zwietracht sind beendigt. Er wird die Stadt in Zukunft schützen und schirmen und sie in der Rechtstellung belassen, wie sie sie unter seinem verstorbenen Vorgänger Landgraf Heinrich genossen hat. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum anno 1394.

In ähnlicher Weise haben die Bürger von Melsungen (Milsungen) und Niedenstein (Nydenstein) Briefe erhalten.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 252 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3838 (Zugriff am 29.03.2024)