Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 253 [01]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Herman von Hessen enthebt Konrad II. von Mainz aller Forderungen, die in Zukunft wegen der Einnahme von Wolkersdorf an ihn herangetragen werden.

Vollregest:

Landgraf Herman von Hessen bestätigt für sich und seine Erben, sollte Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze), Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen mit irgendwelchen Forderungen des Johann von Hatzfeld (Hatzfelt) oder dessen Erben bezüglich Wolkersdorf (Wolkersdorff) konfrontiert werden, das der Erzbischof dem Syfrid und Volprecht (Volpracht) von Biedenfeld (Biedenfelt) zurückgegeben hat, will der Landgraf ihn dieser Forderungen entheben und dabei schadlos halten. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum 1394.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 253 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3837 (Zugriff am 19.04.2024)