Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 249v [01]

Datierung: 7. Oktober 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Hans von Liebenstein bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz bzw. sein Stift ihn zum Amtmann in Neufels und Niedernhall gemacht haben.

Vollregest:

Hans von Liebenstein (Libenstein) bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze) bzw. sein Stift ihn zum Amtmann in Neufels (Nuwenfels) und Niedernhall (Nydernhalle) gemacht haben. Er hat ihnen gelobt und geschworen, so lange er lebt, mit dem Amt getreu und gehorsam zu sein. Sollte Erzbischof Konrad sterben oder das Stift aufgeben, muss er dem Domdekan und dem Domkapitel gehorsam sein. Dies gilt auch für den Fall, dass er Erzbischof in Gefangenschaft geraten sollte. Er sagt zu, alle Domherren und Geistlichen im Amt nach bestem Vermögen zu schirmen und zu schützen. Hans kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden. Hans kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1394 ipso die beatorum Ser[g]ii et Bachi martyrum.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 249v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3816 (Zugriff am 19.04.2024)