Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 246v [01]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz teilt seinem Lahnsteiner Zollschreiber Walther mit, dass er der Alheide, der Witwe des verstorbenen Bernhart Nygebur, Bürgerin zu Frankfurt 592 Gulden und 6 Schillinge Heller schuldig ist.

Vollregest:

[Erzbischof Konrad von Mainz] teilt seinem Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreiber Walther, seinem "lieben Getreuen", mit, dass er der Alheide, der Witwe des verstorbenen Bernhart Nygebur, Bürgerin zu Frankfurt (Francfurt) 592 Gulden und 6 Schillinge Heller schuldig ist. Damit Alheide dieses Geld einnehmen kann, habe er ihr einen Turnosen am Zoll eingeräumt. Der Erzbischof befiehlt Walther kraft dieser Urkunde, der Alheide und deren Erben einen Turnosen so lange einzuräumen, bis die Schuld bezahlt ist. Er möge sich die entsprechende erzbischöfliche Urkunde der Alheide zeigen lassen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Datum [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 246v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3812 (Zugriff am 29.03.2024)