Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 245 [01]

Datierung: 15. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Brune zu Brunenfels zu Frankfurt gütlich wegen sechs Turnosen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit seinem "lieben Andächtigen" Brune zu Brunenfels zu Frankfurt (Franckenfurt) gütlich wegen sechs Turnosen geeinigt. Seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers Adolf hat Brune 5 Turnosen vom Erzbischof und dem Mainzer (Meincze) Stift am Zoll Ehrenfels (Erenfels) und einen am Zoll Lahnstein (Lanstein) inne. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden. Der Erzbischof hat sich mit Brune auf wegen der zwei Turnosen am Zoll Lahnstein geeinigt, die ihm und dem mittlerweile verstorbenen Bernhart Nygebur für geliehene 2.100 Gulden verschrieben waren. Auch darüber sind Urkunden ausgestellt worden. Geeinigt haben sich die beiden auch über die 1.711 Gulden und 8 Schillinge Heller, die der Erzbischof dem Brune - unter Verzicht auf Quittungen - auf dem vorgenannten Ehrenfelser Turnosen verschrieben hat. In dieser Aufrechnung sind nicht nur der letzte Recess und Rechenbrief der Brune enthalten, sondern auch der Brief über die letztgenannte Summe. Alles zusammengerechnet ist der Erzbischof dem Brune noch 1.713 Gulden 6 Schillinge und 6 Heller Frankfurter Währung schuldig. Dieses Geld darf Brune den vorgeschriebenen 6 Turnosen so lange entnehmen, bis die Schuld getilgt ist. Danach fallen die Turnosen und Mainz zurück. Die Urkunden sind dann ungültig und müssen zurückgegeben werden.

- Datum Francfürdie ... 1394 ipso die Divisio Apostolorum.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 245 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3806 (Zugriff am 20.04.2024)