Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 243v [01]

Datierung: 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Rafen von Talheim bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz den beiden Rittern Dieter von Gemmingen und Eberhard von Neipperg das Schloss Guttenberg samt Zubehör überantwortet.

Vollregest:

Rafen von Talheim bekennt, dass Erzbischof Konrad [von Mainz], sein »lieber gnädiger Herr« ihm 5.000 Gulden schuldet und das Geld am St. Georgstag [23. April] bezahlen sollte. So war es in der entsprechenden Urkunde ausgemacht worden. Man ist nun übereingekommen, dass der Erzbischof den beiden Rittern Dieter (Dyther) von Gemmingen und Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nypperg), das Schloss Guttenberg samt Zubehör überantworten soll.

Dies soll mit Willen der Edelherren Engelhard [VIII.] Herr zu Weinsberg (Winsperg) und seines Sohnes Juncker Konrad (Conrade) [IX.] von Weinsberg nach Maßgabe der diesbezüglich ausgestellten Urkunde geschehen.

Sollte der Erzbischof die Schuld nicht am kommenden St. Georgentag begleichen und auch die ausgemachten 300 Gulden Gülte am Martinstag [11. November] nicht bezahlen, sollen die genannten Herren binnen eines Monats Gutenberg samt Zubehör für Rafen so lange als Pfand in Besitz nehmen und deren Erträgnisse genießen, bis das Geld bezahlt ist. Rafen sagt zu, Guttenberg während der Pfandschaft wie Eigengut zu bewahren, zu beschützen und zu schirmen.

- Datum etc. [a]

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1394 ergibt sich aus der Stellung der Abschrift innerhalb des Ingrossaturbuches.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 243v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3803 (Zugriff am 29.03.2024)