Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 244v [01]

Datierung: 12. August 1394

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Schenk Friedrich von Limpurg und Gotze von Adelsheim bestätigen, dass Erzbischof Konrad von Mainz den Rittern Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg die Burg Guttenberg samt Zubehör als Pfand überantwortet hat.

Vollregest:

Schenk Friedrich (Friderich) von Limpurg (Lympurg) und Gotze von Adelsheim (Adelczheim), Vogt zu Weinsberg (Winsperg) bestätigen, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Meincze), ihre »gnädiger lieber Herr«, den beiden Rittern Diether von Gemmingen und Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nipperg) mit Wissen der Edelherren Engelhard [VIII.] Herr zu Weinsberg und seines Sohnes Conrad [IX.], die Burg (veste) Guttenberg samt Zubehör als Pfand überantwortet hat.

Der Erzbischof soll ihnen binnen eines Monats eine entsprechende mit seinem Siegel und denen der Edelherren von Weinsberg versehene Urkunde überreichen. Sollte dies nicht geschehen, können die Aussteller sie mündlich oder schriftlich als Geiseln mahnen. Die Geiseln müssen dann persönlich binnen acht Tagen zum Einlager (leisten) in die Stadt Heilbronn einreiten und in einer ihnen dort angewiesenen Herberge so lange Geiselschafft leisten, bis die Urkunden wie ausgemacht überreicht worden ist. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.

- Datum ... [13]94 feria quarta post diem sancti Laurentii martiris.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 244v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3802 (Zugriff am 24.04.2024)