Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 240 [03]

Datierung: 14. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Adolf Graf zu Nassau bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz zu Befestigung des Landes, das zu Wiesbaden, Burg und Stadt, gehört, 400 Goldgulden, Mainzer Währung, verbauen soll.

Vollregest:

Adolff grave zu Naßauwe. Vber die Versezung Wiesbaden.

Adolf (Adolff) Graf zu Nassau (Naßauwe) bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr" bzw. dessen Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze) zu Befestigung des Landes, das zu Wiesbaden (Wiesebaden), Burg und Stadt, gehört, 400 Goldgulden, Mainzer (Meincze) Währung, verbauen sollen.

Die Hälfte der Burg, Stadt, des Landes und der Leute von Wiesbaden sind dem Erzbischof für bar geliehene 8.000 verpfändet. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden. Die 400 Gulden werden, wenn der Erzbischof sie verbaut hat, auf die Pfandsumme geschlagen und sind bei der Pfandlösung zu bezahlen.

Geschieht dies nicht, soll das nassauische Dorf Schierstein (Schirstein) am Rhein (vff deme Rine) samt allen Einkünften und Nutzungsrechten dem Erzbischof so lange zustehen, bis die 400 Goldgulden bezahlt sind.

Es wird vereinbart, dass die Leute (lude), die zu Wiesbaden gehören und sich an den Befestigung des Landes beteiligen, diese Kosten und Aufwendungen soll der Erzbischof nicht in die 400 Gulden rechnen oder aufschlagen, er soll die 400 Gulden für sich und sein Stift verbauen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Francfordie feria tertia post Margarete virginis ... [13]94.

Ny. von Orb (de Orba)

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 240 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3794 (Zugriff am 24.04.2024)