Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 241v [01]

Datierung: 7. April 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er sich und die Seinen mit Henne June von Lorch und dessen Helfern, bezüglich des Krieges und Streites, der zwischen ihnen geherrscht hat, gütlich verglichen und gesühnt hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er, sich und die Seinen, namentlich Domdekan und Domkapitel zu Mainz (Mencze), alle seine Diener und Helfer mit Henne June von Lorch (Loriche) und dessen Helfern, namentlich Bernbach von Lichtenberg, soweit er Hauptmann für Henne June gewesen ist, bezüglich des Krieges und Streites, der zwischen ihnen geherrscht hat, gütlich verglichen und gesühnt hat.

Erzbischof Konrad will Henne June für alle seinen Kosten und Schäden, die ihm seit den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis auf den heutigen Tag entstanden sind, 350 Gulden bezahlen. 150 Gulden will er am kommenden Johannstag Baptiste [24. Juni] bezahlen, 100 Gulden an Weihnachten und die restlichen 100 Gulden an Weihnachten 1395 entrichten. Henne June war in Enzberg (Enczberg) inhaftiert gewesen und meint, die Gefangenschaft geregelt und abgewickelt zu haben. Sollte die Angelegenheit aber "von eren wegen" noch ein Nachspiel haben, soll dies die vorstehende Abmachung nicht berühren. Henne soll auch eine Urkunde beibringen, wegen Jeckel Bernbach von Lichtenberg, als der wegen seines Bruders Clas Bernbach von Lichtenberg Feind des Ritters Syfrid vom Stein (Steyne), des erzbischöflichen Burggrafen auf Böckelheim (Beckelnheim), des erzbischöflichen "lieben Getreuen", geworden ist, dass diese Feindschaft nicht vom Streit des Henne mit dem Mainzer Erzstift herrührt [sondern Jeckel selbst Streit mit dem Erzbischof hatte].

Beide Parteien lassen die Gefangenen frei. Was von Brandschatzung und Abmachungen (gedingniße) noch aussteht, soll gegenstandlos sein (abesin). Sollte Pfalzgraf Ruprecht der ältere bei Rhein (Ryne), Herzog in Bayern (Beyern), dessen Amtleute oder die Stadt Kaiserslautern (Lutern) Henne rechtlich belangen wollen, oder umgekehrt June den Pfalzgrafen, soll dies vorstehende Sühne nicht berühren. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Siegel an.

- Datum ... 1394 feria tertia post Dominicam Judica.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 241v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3786 (Zugriff am 19.04.2024)