Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 235v [01]

Datierung: 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet seinem Kammermeister Heinrich Rudde 100 Gulden für einen Hengst und andere Auslagen seines Amtes.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet seinem Kammermeister Heinrich Rudde, seinem "lieben Getreuen", 100 Gulden für einen Hengst und ebenfalls für Auslagen seines Amtes, die anlässlich des Einritts des Erzbischofs in die Stadt Mainz (fur soliche rechte daz yme von sins ampts wegen von vns(er)me in ridten als wir nest zu Mencze in geriden sint) entstanden waren. Der Erzbischof bzw. das Stift Mainz (Mencze) wollen das Geld kommende Weihnachten zurückbezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heppenheim anno ... [13]94.

Johan Retich

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 235v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3782 (Zugriff am 19.04.2024)