Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 236v [01]

Datierung: 24. August 1394

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz erneuert und bestätigt den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Mainz Zollfreiheit für sich und ihre Güter an allen erzstiftischen Zollstellen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] erneuert und bestätigt kraft dieser Urkunde den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Mainz (Mencze), da sie sich dem Stift Mainz gegenüber freundlich und hilfsbereit gezeigt haben, Zollfreiheit für sich und ihre Güter an allen erzstiftischen Zollstellen. Diese Zollfreiheit ist bereits von seinen Amtsvorgängern und dem Domkapitel verbrieft worden. Alle althergebrachten Freiheiten und Gnaden werden hiermit bestätigt. Alle lebenden und künftigen Mainzer Bürger sind jeglicher Bede, Steuern und Schatzungen innerhalb der Lande und Gerichte des Stiftes enthoben. Der Erzbischof gebietet seinen Amtleuten und Untertanen, dies zu beachten, nichts dagegen zu unternehmen oder unternehmen zu lassen. Auch der Erzbischof gelobt, vorstehende Freiheiten unverbrüchlich einzuhalten. Vorstehende Freiheitsbestätigung soll andere von der Stadt verbrieften Rechte des Erzbischofs und seine Stiftes nicht beeinträchtigen. Der Erzbischof kündigt sein großes Siegel an.

- Gebin an [1] Bartholomeus tage des heilgen aposteln ... [13]94

Quellenkommentar:

[1] Die anfängliche Tagesangabe "Bonifatius tage insers gnedigen" [5. Juni] ist durchgestrichen.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 236v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3778 (Zugriff am 20.04.2024)