Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 234v [02]

Datierung: 8. Juni 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit dem Edelknecht Huge von Monchingen über alle Forderungen, die diesem im Dienst für das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad von [Mainz] hat sich mit dem Edelknecht Huge von Monchingen über alle Forderungen (ansprache hengeste pherde koste zerunge verluste) geeinigt, die diesem aus den Tagen der erzbischöflichen Amtsvorgänger bis auf den heutigen Tag im Dienst für das Stift Mainz (Mencze) entstanden sind. Der Erzbischof will ihm kommenden Martinstag [11. November] 65 Gulden zahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil feria secunda post diem Penthecoste ... 1394.

Eine gleiche Urkunde wurde dem Symani von Monchingen über 40 Florentiner Gulden ausgestellt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 234v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3774 (Zugriff am 19.04.2024)