Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 228 [01]

Datierung: 7. April 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad II. von Mainz verpfändet das Amt Scheuerberg.

Vollregest:

[Der Anfang der Abschrift zur Verpfändung des Amtes Scheuerberg für 1.500 Gulden fehlt].

[...] und säumig werden, so erlauben die erzbischöflichen Bürgen dem Wolffe von Wunnenstein, dessen Erben und allen seinen Helfern, das Gut der pflichtvergessenen Bürgen mit oder ohne Gericht so lange zu pfänden, bis die Gülte in Höhe von 150 Gulden Geld samt möglicher während des Mahnverfahrens entstandener Kosten bezahlt sind. Will Mainz das Amt Scheuerberg (Schuerberg) wieder von Wolffe und dessen Erben lösen, muss die Hauptsumme von 1.500 Gulden vorher zurückgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn Wolff sein Amt aufgeben möchte.

Der Erzbischof verspricht, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Seinen Bürgen verspricht er, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Engelhard Herr zu Weinsberg (Winsperg), Schenk Friedrich (Friderich) von Lympurg, die beiden Ritter Boppe von Helmstadt (Helmstad) genannt von Steinach und Hans Sturmfeder, Gotze von Adelsheim (Adelczheim), Vogt in Weinsberg, Heinrich von Sterrenfels sowie Syfrid von Kochendorf (Kochendorff), Vogt zu Guttenberg (Gutenberg), versprechen gute Bürgen zu sein und nichts gegen vorsteende Abmachung zu unternehmen. Sie kündigen alle ihre Siegel an.

- Datum Alfelt ... [13]94 feria tertia post Dominicam qua cantatur Judica.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 228 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3770 (Zugriff am 19.04.2024)