Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 229v [01]

Datierung: 18. Februar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass er beschlossen hat, zum gemeinen Nutzen und zum Wohl des Stiftes und seiner Lande, eine neue Münze in der erzbischöflichen Stadt Bingen schlagen zu lassen. 

Vollregest:

- L(itte)ra data G(er)hardo de Henseb(er)g sup(ra) moneta Pingwen(iense)

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er mit Rat seiner Freunde (frunde) beschlossen hat, zum gemeinen Nutzen und zum Wohl des Stiftes und seiner Lande, eine [neue] Münze in der erzbischöflichen Stadt Bingen schlagen zu lassen. Er hat Gerhart von Henseberg, seinem dortigen Münzmeister, seinen "lieben Getreuen", damit beauftragt. Er soll einen Weißpfennig und einen kleinen Pfennig machen. Elf kleine Pfennige sollen einen Weißpfennig ausmachen.

Der Erzbischof gebietet seinen Amtleuten, den Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen, Richtern in den Schlössern und Gebieten, die in den nachgeschrieben Grenzen und Kreisen leben, und gebietet auch allen Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen , Richtern und Räten in en Städten Seligenstadt (Seligenstad), Dieburg (Dyepurg), Heppenheim, Bensheim, Gernsheim, Böckelheim (Beckelnheim), Gaubickelheim (Gaubeckelnheim), Sobernheim, Monzingen (Munczig(en)), Eltville (Eltevil), Bingen und Lahnstein (Lanstein) und allen Schultheißen, Richtern, Schöffen der Dörfer in diesem Gebiet, die neue Münze anzuerkennen, damit sie in den genannten Gebieten üblich wird.

Der Münzmeister, seine Gehilfen (diener) und Kaufleute (kaufflute) sind in allen den Freiheiten zu bewahren, die ihnen der erzbischöfliche Amtsvorgänger Adolf gegeben hatte und die auch in anderen Fürstenherrschaften üblich sind. Sollte sich ein Untertan nicht daran halten, wird er sich die erzbischöfliche Ungnade zuziehen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil ... 1394 feria quarta proxima post diem sancti Valentini mariris.


[Johannes] Wulfhag (Wulph(ag))

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 229v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3760 (Zugriff am 29.03.2024)