Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 226 [01]

Datierung: 7. Februar 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner Zollschreibers Walther für die Zeit zwischen dem 24. Juni 1392 und dem 24. Juni 1393 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Lahnsteiner (Lanstein) Zollschreibers Walther (Waltherus), seines "lieben Getreuen", entgegen. Die Rechnung beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem St. Johannstag [24. Juni] 1392 bis zum Johannstag 1393 am Zoll und im Schloss (sloßes) Lahnstein angefallen sind.

Walther ist dem Erzbischof schuldig geblieben an Korn 601 Malter, Mainzer (Menczir) Maß, an Weizen (wiße) 288 Malter und ein Simmer (sommer), Mainzer Maß, an Spelz (speltzen) 1 Malter und 1 Simmer, Mainzer Maß, an Hafer (haber) 462 Malter, Mainzer Maß, und 654 Malter 4 Simmer, Binger Maß, an Wein 66 Fuder, 2 Ohm (ame), 14½ Viertel, kleines Maß, das man in Lahnstein "burgmaß" nennt. Weiterhin bleibt Walther dem Erzbischof 7 Gulden und 9 Turnosen an Geld schuldig. Walthers letzter Rezess ist in dieser Abrechnung enthalten.

Sollte in den Rechenbüchern irgendetwas vergessen worden sein, sind beide Seiten verpflichtet, dies nachträglich auszugleichen, ohne dass diese Abrechnung ungültig wird.

Zeugen dieser Abrechnung waren der erzbischöfliche Bruder Engelhart von Weinsberg (Winsperg), der erzbischöfliche Küchenmeister Konrad (Conradus) von Assenheim (Assinheim), sein "lieber Getreuer". Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum et actum Lanstein Sabbato post diem beate Agathe virginis ... 1394.

Jo[hannes] Wulfhag.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 226 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3758 (Zugriff am 20.04.2024)