Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 219v [02]

Datierung: 30. November 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung Heinrichs von Kochendorf, seines Amtmannes zu Guttenberg, entgegen. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung Heinrichs von Kochendorf (Kochendorff), seines Amtmannes zu Guttenberg (Gutenberg), seines »»lieben Getreuen« entgegen. Heinrich rechnet Baukosten sowie alle anderen Einnahmen und Ausgaben ab, wie sie zwischen dem Jakobstag [25. Juli] 1391 und dem Katharinentag [25. November] 1393 entstanden sind.

Der Erzbischof bleibt seinem Amtmann laut Rechenbuch schuldig an Korn 40 Malter, an Wein 1 Fuder, an Geld 3.199 Pfund 16 Schillinge, zwei Pfennige, Heilbronner (Heilpronner) Währung sowie 6 Straßburger (Straczburger). Der Amtmann muss die Maurer und Werkleute, die bis zum heutigen Tag gearbeitet haben, bezahlen. Sollten Dinge im Rechenburg fehlen, müssen diese Posten von beiden Seiten nachentrichtet werden. Zeugen der Abrechnung war Meister Niklas (Nyclas) von Kaub (Cuba), Eberhard (Ebirhart) von Hartheim und Johannes Wulfhag. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum et actum in castro Gutenberg ipso die beati Andree apostoli ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 219v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3733 (Zugriff am 20.04.2024)