Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 223v [01]

Datierung: 13. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Heinrich von Herboltzheim zum Stiftsdiener und Hofgesinde auf Burg Ehrenfels an.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die Heinrich von Herboltzheim (Herboczheim) ihm und dem Stift Mainz (mencze) geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade nimmt er ihn mit Einverständnis des Mainzer Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels zum Stiftsdiener und Hofgesinde auf Burg (Sloße) Ehrenfels (Erenfels) an.

Der Zollschreiber zu Ehrenfels soll Heinrich "eyne(n) knabe" als Wartpfennig finanzieren und Heinrich lebenslang einen Winter-Rock und einen Sommer-Rock reichen. Der Zollschreiber soll Heinrich darüber hinaus lebenslang 34 Gulden Geld jährlich ausbezahlen, zu jeder Fronfasten 8½ Gulden. Heinrich verzichtet bis auf den heutigen Tag auf alle sonstigen Forderungen, die er aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit für das Erzstift vielleicht stellen könnte. Zollschreiber Nicolaus in Ehrenfels bzw. sein Amtsnachfolger erhält entsprechende Anweisung.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard und das Domkapitel hängen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel mit an.

- Datum Pingwie ... [1393] Dominica post diem Epiphanie Domini. [1]

Quellenkommentar:

[1] Der Eintrag ist deutlich in das Jahr 1393 datiert, steht aber inmitten von Einträgen aus dem Januar des Jahres 1394.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 223v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3725 (Zugriff am 28.03.2024)