Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 220v [01]

Datierung: 5. Dezember 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schuldet dem Diether von Phedelbach und dessen Kindern 400 Goldgulden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet dem Diether von Phedelbach, seinem "lieben Getreuen" und dessen Kindern 400 Goldgulden, die dieser ihm zum Nutzen des Erzstiftes geliehen hat. Er verspricht, das Geld bis zum kommenden Sonntag Invocavit der der Fasten in der Stadt Öhringen (Orengauwe) zurückzuzahlen. Als Bürgen seines Versprechens setzt der Erzbischof den Edelherrn Schenk Friedrich (Friderich) von Limpurg, seinen "Oheim", dann Gotze von Adelsheim (Adoltzheim), seinen Vogt zu Weinsberg (Winsperg), Hans von Kochendorff (Kochendorff) sowie Heinrich von Kochendorf, seinen "lieben Getreuen" und Vogt auf Guttenberg (Gutenberg).

Zahlt Mainz nicht wie ausgemacht, können die Gläubiger die Bürgen mündlich oder schriftlichen mahnen, die dann binnen 14 Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd nach Öhringen in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge zum Einlager (leisten) entsenden müssen. Dort müssen sie sich so lange aufhalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Ausfallende Pferde müssen auf Mahnung ersetzt werden.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an. Die Bürgen versprechen gute Bürgen zu sein und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- Datum Gernsheim jn vigilia sancti Nicolai episcopi ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 220v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3722 (Zugriff am 20.04.2024)