Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 314 [01]

Datierung: 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Mehrere Bürger zu Fritzlar bekennen, dass Erzbischof Konrad von Mainz bei Gise Kaczman, Schulmeister des Stiftes zu Fritzlar, 3.000 Gulden, Mainzer Währung, geliehen und die Aussteller dafür gebürgt haben.

Vollregest:

- Burgschaft vor 3.000 f(lorenis)

Die Brüder Heinrich und Happel Kaczman, die Brüder Gobele (Gubelen) und Walther Kaczman, Bertolt Terkes (Terkis), Volgmar Greve sowie die Brüder Hans und Rudolf (Rudolff) Knorre, Bürger zu Fritzlar, bekennen für sich und ihre Erben, dass Erzbischof Konrad von Mainz, ihre "lieber gnädiger Herr", bei Gise Kaczman, Schulmeister des Stiftes zu Fritzlar 3.000 Gulden, Mainzer (Mencze) Währung, geliehen und die Aussteller dafür gebürgt haben, wegen gewisser Sachen, die Gise ihm vorgetragen hat, "behalten hait". Der Erzbischof hat eine Frist und und ein Zahlungsziel bis zum kommenden Frauentag Würzweihe [15. August] gesetzt, seiner Verantwortung nachzukommen.

Sollten sich Gise und Erzbischof Konrad bzw. das Stift bis zu diesem Termin in zufriedenstellender Weise einigen, sollen die Aussteller der Aussagen und Gelübde, die sie vor Gise getan haben, enthoben und nicht verpflichtet sein, die 3.000 Gulden zu zahlen. Sollten sich Gise und der Erzbischof nicht einigen, und würde der Zahlungstermin in Amöneburg (Ameneburg) verstreichen, dann müssen die Aussteller dem Erzbischof die 3.000 Gulden übergeben. Sollte Gise zwischenzeitlich sterben, so sollten die Aussteller dem Erzbischof "als toid antwurte", sind der Gelübde enthoben und müssen die 3.000 Gulden nicht bezahlen. Sie sind ihrer Bürgschaftspflicht erst ledig, wenn Gise bestätigt, dass ihm Genüge geschehen ist.

Wird Gise in irgendeiner Weise "ubirfure", müssen die Bürgen für entstehende Schäden aufkommen.. Ausfallende Bürgen müssen unverzüglich ersetzt werden. Alle Beteiligten versprechen, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.

Die Aussteller haben den Bürgermeister, Rat und die Stadt Fritzlar gebeten, das Stadtsiegel anzuhängen, was diese zusagen.

- Der geben ist ... 1391.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 314 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3700 (Zugriff am 19.04.2024)